Wegweiser durch die Berufslehre

2.13. Rekrutenschule, Militär, Zivildienst, Zivilschutz

Die Erwerbsersatzordnung (EO) ersetzt Personen, die Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, einen Teil des Verdienstausfalls. Die Erwerbsausfallsentschädigung wird der dienstleistenden Person bzw. bei Lohnfortzahlung während des Dienstes deren Arbeitgeber/in ausgerichtet.
Die Versicherung ist obligatorisch. Beiträge leisten all jene Personen, die auch an die AHV/IV Beiträge entrichten.

Auskunft geben die kantonalen Ausgleichskassen, die Branchen- oder Verbandsausgleichskassen (Adressen unter: www.ahv-iv.ch).
Fällt die Abschlussprüfung zeitlich in die Rekrutenschule oder in die Dienstzeit, so muss die lernende Person den für die Prüfung benötigten Urlaub beim zuständigen Kommandanten verlangen.

INFO

Für dienstpflichtige Lernende gilt die Erwerbs-ersatzordnung (EO).